Aktuelle Warnlage in Deutschland
Amtliche Warnungen im Überblick und die Entwicklung der Versorgungssicherheit seit 2006 — mit Einordnung, was daraus für die eigene Vorsorge folgt.
Diese Seite zeigt, welche amtlichen Warnungen in Deutschland zuletzt ausgegeben wurden — und ordnet ein, was daraus für die eigene Vorsorge folgt. Stand: 20.09.2026 um 12:37 Uhr.
Keine amtliche Warnquelle
Diese Übersicht wird automatisch aus den offenen Schnittstellen von warnung.bund.de zusammengestellt und kann verzögert oder unvollständig sein. Verlasse dich im Ernstfall auf die amtlichen Wege: die Warn-App NINA, Cell Broadcast, Rundfunk und die Sirenen vor Ort. Bei Gefahr für Menschen gilt der Notruf 112.
Unwetter / Sturm / Schnee
Sturmböen
Stadt Heiligenhafen, Stadt Oldenburg in Holstein, Gemeinde Großenbrode, Gemeinde Neukirchen · seit 19.09.2026
Sturmböen
Stadt Arnis, Gemeinde Grebin, Gemeinde Rügge, Gemeinde Giekau, Gemeinde Fiefbergen · seit 19.09.2026
Sturmböen
Gemeinde Utersum, Gemeinde Uelvesbüll, Gemeinde Lohe-Rickelshof, Gemeinde Tümlauer Koog, Gemeinde Lieth · seit 19.09.2026
Sturmböen
Gemeinde Süderheistedt, Gemeinde Süderdorf, Gemeinde Tensbüttel-Röst, Gemeinde Wrohm, Gemeinde Lunden · seit 19.09.2026
Sturmböen
Gemeinde Brinkum, Gemeinde Detern, Gemeinde Holtland, Gemeinde Hesel, Gemeinde Firrel, Gemeinde Filsum · seit 19.09.2026
Dazu 5 weitere Warnungen derselben Art in anderen Gebieten.
Sturmwarnungen gehören zum Normalbetrieb. Entscheidend ist der Geltungsbereich im Warntext — eine Warnung für Kammlagen betrifft das Tal anders. Was vorher zu sichern ist, steht unter Sturmwarnung.
Sonstige Lagen
Starke Rauchentwicklung aufgrund Brand
Stadtgebiet Pegnitz · seit 20.09.2026
Rauchausbreitung durch Großbrand
Wald-Michelbach / Kocherbach und Wald-Michelbach / Affolterbach · seit 20.09.2026
Brand auf dem Gelände einer Recyclinganlage
Cottbus · seit 20.09.2026
Nicht jede amtliche Warnung betrifft die Versorgung. Grundlage bleibt die Krisenvorsorge-Checkliste.
Trinkwasser
Trinkwasserverunreinigung
Winzerhausen Holzweiler Hof · seit 16.09.2026
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi · seit 04.09.2026
Bei einer Trinkwasserwarnung gilt die Anordnung der Behörde, nicht die Faustregel: Abkochen hilft gegen Bakterien, nicht gegen chemische Belastung. Wie viel Vorrat sinnvoll ist und welche Filter welche Erreger zurückhalten, steht im Ratgeber 3 Tage kein Leitungswasser.
Ausfall von Netz und Kommunikation
Gebäudebrand
Gemeinde Schwanebeck · seit 20.09.2026
Ausfälle von Notruf, Mobilfunk oder Leitstellentechnik sind selten, aber folgenreich. Welche Rückfallwege es gibt und was ohne Prüfung erlaubt ist, steht unter Kommunikation ohne Internet.
Nimmt die Zahl der Stromausfälle zu?
Die naheliegende Antwort wäre ja — gefühlt hört man ständig davon. Die amtliche Statistik sagt etwas anderes. Die Bundesnetzagentur erhebt jedes Jahr, wie lange die Stromversorgung beim durchschnittlichen Endverbraucher ausgefallen ist. Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, jede Unterbrechung ab drei Minuten zu melden.
Der Wert sank von 21,5 Minuten im Jahr 2006 auf 11,7 Minuten im Jahr 2024 — ein Rückgang um 46 Prozent. Der niedrigste Wert der Reihe liegt im Jahr 2020 bei 10,7 Minuten. Das deutsche Stromnetz gehört damit zu den zuverlässigsten in Europa.
Warum mehr Meldungen nicht mehr Ausfälle bedeuten
Interessant ist der Unterschied zwischen zwei Zahlen. Die Zahl der gemeldeten Unterbrechungen lag 2024 bei rund 165.000 und damit höher als im Vorjahr — die Dauer pro Kunde ist trotzdem gesunken. Der Grund: Störungen werden schneller gefunden und behoben. Mehr Meldungen heißen also nicht automatisch mehr Ausfall.
Dasselbe gilt für Warnmeldungen. Wenn die Zahl amtlicher Warnungen steigt, kann das bedeuten, dass mehr passiert — oder dass mehr Behörden das Warnsystem nutzen und früher warnen. Beides sieht in der Statistik gleich aus. Wer aus steigenden Warnzahlen auf eine steigende Gefahr schließt, überdehnt die Daten.
Was die Statistik nicht abdeckt
Die Kennzahl misst den Normalbetrieb, nicht den Ausnahmefall. Nicht enthalten sind geplante Abschaltungen und Ereignisse höherer Gewalt — also genau die großflächigen Lagen, auf die sich Vorsorge richtet. Ein mehrtägiger Ausfall nach einem Wintersturm verschwindet in einem Jahresmittel von zwölf Minuten praktisch vollständig.
Daraus folgt die nüchterne Einordnung: Die Versorgung ist stabil und wird nicht schlechter. Ein tagelanger flächiger Ausfall bleibt unwahrscheinlich. Er ist aber nicht unmöglich, und die Statistik sagt darüber nichts. Vorsorge lohnt sich deshalb nicht, weil der Ausfall wahrscheinlich wäre, sondern weil sie wenig kostet und im seltenen Fall den Unterschied macht.
Was hier erfasst wird
Seit dem 20.09.2026 wurden hier 16 amtliche Warnungen erfasst und dauerhaft archiviert. Die amtlichen Schnittstellen zeigen nur, was gerade gilt — abgelaufene Warnungen verschwinden dort. Diese Übersicht behält sie, um zu zeigen, welche Lagen tatsächlich wie häufig auftreten.
Verteilung nach Art der Lage:
- Unwetter / Sturm / Schnee: 10
- Sonstige: 3
- Trinkwasser: 2
- Ausfall von Netz und Kommunikation: 1
Eigene Erfassung der Warnlagen
Die amtlichen Schnittstellen zeigen nur, was gerade gilt — abgelaufene Warnungen verschwinden dort. Seit dem 20.09.2026 werden sie hier mitgeschrieben, bisher 16 Stück. Für eine Aussage über Zu- oder Abnahme ist dieser Zeitraum noch zu kurz; belastbar wird eine solche Reihe erst über mehrere Jahre, weil Warnlagen stark von der Jahreszeit abhängen. Die Zahlen stehen hier trotzdem, damit die Entwicklung nachvollziehbar bleibt.
Woher die Daten kommen
Grundlage sind die offenen Schnittstellen des Bundes unter warnung.bund.de: Behördenwarnungen über MoWaS, Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, das Länderhochwasserportal sowie Katwarn und Biwapp. Abgerufen werden ausschließlich die amtlichen Angaben zu Art, Schwere, Zeitraum und betroffenem Gebiet. Amtliche Werke sind gemeinfrei.
Die Langzeitreihe zur Versorgungssicherheit stammt aus der Auswertung der Bundesnetzagentur zu Versorgungsunterbrechungen, Berichtsjahre 2006 bis 2024.
Die Einordnung unter den Warnungen ist redaktionell und bezieht sich auf die Art der Lage, nicht auf den Einzelfall.